Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2010

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages mit Kerstin Schmidt-Roth, keromedia – Büro für Textgestaltung (im Folgenden: keromedia), soweit nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzulegen.

2. Auftragsvergabe und Vergütung

2.1 Eine Beauftragung von Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer mündlichen Beauftragung verpflichtet sich der Auftragsgeber zu einer sofortigen schriftlichen Bestätigung der Beauftragung. Diese wird schriftlich mit einer Beschreibung des vereinbarten Leistungsumfangs an Kerstin Schmidt-Roth gesandt oder das Angebot wird unterschrieben zurückgeschickt.

2.2 Bei der Vergütung sind die in der Vereinbarung bzw. im Angebot genannten Honorare maßgeblich. Berücksichtigt werden hierbei Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung erfolgt wie in der Vereinbarung bzw. im Angebot festgehalten nach Stunden, Tagessätzen oder auf der Grundlage eines Pauschalhonorars. Davon abweichende Vereinbarungen sind ungültig.

2.3 Das vereinbarte Honorar ist 14 Tage nach Leistungserbringung zahlbar und fällig.

2.4 Bei Zahlungsverzug ist Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

2.5 Ein Zurückbehaltungsrecht der Rechnungssumme wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Der Auftragsgeber ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

2.6 Eine Mitarbeit des Auftraggebers an der Leistungserbringung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Höhe der Vergütung.

2.7 Alle Preisangaben von Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Sonderleistungen

3.1 Sofern nicht anders festgehalten, enthält das für Konzepte oder Texte vereinbarte Honorar zwei Korrekturschleifen nach Abgabe des ersten Vorschlags. Weitere Korrekturwünsche des Auftragsgebers werden nach Aufwand abgerechnet.

3.2 Zusätzliche Kosten für Recherche, Reisen, Porto, Kuriere etc., die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind oder sich unmittelbar daraus ergeben, weist Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, auf der Rechnung gesondert aus und berechnet sie ohne Aufschlag weiter.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

4.1 Der Kunde hat sämtliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die Durchführung der Vereinbarung notwendig sind. Das gilt insbesondere für fristgebundene Leistungen, bei denen die Mitwirkung des Kunden notwendig ist, um Abgabetermine einzuhalten. In diesem Fall legt der Kunde alle notwendigen Unterlagen ohne spezielle Aufforderung rechtzeitig vor. Zudem setzt er Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, unverzüglich von Änderungen in Kenntnis, die für die Ausführung des Projektes bedeutsam sein können.

4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nach, so ist Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, berechtigt den Vertrag zu kündigen. Unabhängig von der ausgesprochenen Kündigung ist Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, berechtigt, dem Auftraggeber etwaige Aufwendungen oder Schadensersatzansprüche in Rechnung zu stellen und geltend zumachen.

5. Belege und Unterlagen

5.1 Bevor ein Werk vervielfältigt oder veröffentlicht wird, ist Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, die endgültige Fassung vorzulegen.

5.2 Von allen vervielfältigten Werken erhält Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, zwei kostenlose Belegexemplare.  Sie ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz anzugeben.

5.3 Falls vereinbart, gibt Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, erhaltene Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurück. Für entstandene Schäden haftet sie nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

5.4 Erfolgt ein Versand von Unterlagen, so  geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Haftung

6.1 Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt auf der Grundlage des erhaltenen Briefings auszuführen.

6.2 Der Auftraggeber gibt die Endfassung von Texten frei. Mit der Freigabe von Konzeption, Text, Bild etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit. Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, übernimmt nicht die Prüfung von rechtlichen Fragen zu Urheber-, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund dessen haftet Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, nicht für den rechtlichen Inhalt der Leistung.

6.3 Sollte Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, von einem Dritten auf Unterlassung oder wegen eines Schadenersatzanspruches in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht, für die Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, einzustehen und zu haften hat.

6.4 Die Mangelfreiheit der Leistung wird nach den vereinbarten Absprachen im Briefing beurteilt. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die erbrachte Leistung hiervon abweicht, so muss er Beanstandungen innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, anzeigen und geltend machen. Ist diese Frist abgelaufen, gilt das Werk  bzw. die Leistung als mangelfrei angenommen.

6.5 Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, übernimmt nur die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Für die Nutzung von Konzepten und Texten gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmung des Urheberrechtgesetzes.

7.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, erlaubt.

7.3 Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, erfolgen.

8. Sonstiges

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Kerstin Schmidt-Roth, keromedia, nämlich Wiesbaden.

8.2 Sonstige Nebenabreden oder Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.

8.3 Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ist oder wird eine Regelung unwirksam, so ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.